Gemäß §58ff des Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt u.a. seit 01.10.2024 verpflichtend für alle wassergeführten Bestands-Heizungsanlagen:
Ihr Heizungsbauer möchte oder kann dies aus Kapazitätsgründen nicht anbieten - Kein Problem !
Wir führen die Überprüfung Ihres Heizungssystem frist- und fachgerecht durch und erstellen Ihnen einen ausführlichen Prüfbericht mit Optimierungsvorschlägen.
Unseren Bericht können Sie als Nachweis für die gesetzliche Pflichterfüllung und natürlich auch Entscheidungshilfe bei der Umsetzung von Optimierungspotential nutzen.
Mit der Umsetzung der ermittelten Optimierungsmaßnahmen können Sie dann einen Heizungsfachbetrieb Ihrer Wahl beauftragen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne diese Leistungen ebenfalls gerne an.
* Vgl. Gesetzestext GEG Gebäudeenergiegesetz
Jede zweite Heizungsanlage ist entweder nicht speziell auf das Gebäude abgestimmt worden oder fehlerhaft.
Aus langjähriger Erfahrung können wir sagen, eine Überprüfung lohnt sich immer.
Keine Heizlastberechnung für Ihr Gebäude vorhanden? - Kein Problem !
Wir erstellen Ihnen für Ihr Gebäude fachgerecht eine raumweise Heizlastberechnung gemäß DIN 12831
Sie dient als Grundlage für Optimierungsmaßnahmen wie bspw. die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs des Heizungsverteilungssystem und ist Pflicht beim Fördermittelantrag.
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