Überprüfung der Heizung auf Optimierungspotential, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Gemäß §58ff des Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt u.a. seit 01.10.2024 verpflichtend für alle wassergeführten Bestands-Heizungsanlagen:

  • Die Überprüfung des Wärmeerzeugers und des Heizungsverteilungssystems auf Optimierungspotential innerhalb einer Frist von 12 Monaten*
     
  • Durchführung von Optimierungsmaßnahmen*

Ihr Heizungsbauer möchte oder kann dies aus Kapazitätsgründen nicht anbieten  - Kein Problem !

Wir führen die Überprüfung Ihres Heizungssystem frist- und fachgerecht durch und erstellen Ihnen einen ausführlichen Prüfbericht mit Optimierungsvorschlägen.

Unseren Bericht können Sie als Nachweis für die gesetzliche Pflichterfüllung und natürlich auch Entscheidungshilfe bei der Umsetzung von Optimierungspotential nutzen.

Mit der Umsetzung der ermittelten Optimierungsmaßnahmen können Sie dann einen Heizungsfachbetrieb Ihrer Wahl beauftragen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne diese Leistungen ebenfalls gerne an. 

* Vgl. Gesetzestext GEG Gebäudeenergiegesetz

Optimierungsmaßnahmen am Heizungssystem

Jede zweite Heizungsanlage ist entweder nicht speziell auf das Gebäude abgestimmt worden oder fehlerhaft.

Aus langjähriger Erfahrung können wir sagen, eine Überprüfung lohnt sich immer.

Heizlastberechnung, raumweise nach DIN EN 12831

Keine Heizlastberechnung für Ihr Gebäude vorhanden?  - Kein Problem !

Wir erstellen Ihnen für Ihr Gebäude fachgerecht eine raumweise  Heizlastberechnung gemäß DIN 12831

Sie dient als Grundlage für Optimierungsmaßnahmen wie bspw. die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs des Heizungsverteilungssystem und ist Pflicht beim Fördermittelantrag.

 

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