K2-LiftControl
Der professionelle Aufzugswärterservice

 . . . für mehr Sicherheit bei Ihren Aufzugsanlagen

Wir unterstützen Sie kompetent und fachkundig bei der Wahrnehmung Ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten bei Aufzugs-anlagen.

Als externe "Beauftrage Person" führen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Inaugenscheinnahme mit Funktionskontrolle durch. Gemäß TRBS 3121 und TRBS 2181 und BetrSichV.

Gerne vergessen, ignoriert oder einfach nicht bekannt

. . . die regelmäßig vorgeschriebene Inaugenscheinnahme mit Funktionskontrolle einer Aufzugsanlage, durch fachkundiges Personal - zusätzlich zur regelmäßigen Wartung und TÜV- Prüfung der Aufzugsanlage

Die Pflichten von Betreiber und Hausverwalter

Kennen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Anlagenbetreiber und Immobilienverwalter ?

Jeder Betreiber und i.d.R. dann auch der Hausverwalter ist gesetzlich verpflichtet, für jede Aufzugsanlage bereits vor Inbetriebnahme der Anlage eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder erstellen zu lassen. Darin muss auch die Häufigkeit der vorgeschriebenen, regelmäßigen Funktionskontrollen, persönlich durch Fachpersonal vor Ort, festgelegt.

Die Inaugenscheinnahme mit Funktionsprüfung (früher Aufzugswärtertätigkeit) kann persönlich vor Ort und durch geschultes Personal fachgerecht durchgeführt werden.

Warum Sie uns beauftragen sollten:

  • Nicht durchführen - Keine Lösung, da hohes Haftungsrisiko im Schadensfall (i.d.R. Personenschaden)
  • "Macht der Hausmeister mit" - Keine Lösung, der Gesetzgeber stellt einerseits deutliche Anforderungen an ausführende Personen (persönliche Integrität, ausgewiesene Sachkunde), andererseits hat der Hausmeister i.d.R. kein Interesse oder Zeit, sich auch noch darum zu kümmern. 
  • Der Elektronische Aufzugswärter - keine Lösung, Angebote namhafter Anlagenhersteller für die elektronischer Überwachung der Aufzugsanlage (gerne dann "Elektronischer Aufzugswärter genannt"), können die persönliche Inaugenscheinnahme nicht ersetzen und sind meist überteuert. 

Auf uns ist verlass, wir:

  • fahren die Anlage in festgelegtem Turnus wiederkehrend an.
  • kontrollieren und testen die Aufzugsanlage und die Notrufeinrichtung.
  • erstellen für jede Prüfung eine schriftliche Dokumentation als Nachweis für den Betreiber.
  • melden etwaige Mängel umgehend bei Ihnen zur Behebung, bei gravierenden Mängeln setzen wir den Aufzug aus Sicherheitsgründen vorübergehend außer Betrieb - damit nichts passieren kann.  

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