K2-LiftControl
Der professionelle Aufzugswärterservice
. . . für mehr Sicherheit bei Ihren Aufzugsanlagen
Wir unterstützen Sie kompetent und fachkundig bei der Wahrnehmung Ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten bei Aufzugs-anlagen.
Als externe "Beauftrage Person" führen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Inaugenscheinnahme mit Funktionskontrolle durch. Gemäß TRBS 3121 und TRBS 2181 und BetrSichV.
Die Pflichten von Betreiber und Hausverwalter
Kennen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Anlagenbetreiber und Immobilienverwalter ?
Jeder Betreiber und i.d.R. dann auch der Hausverwalter ist gesetzlich verpflichtet, für jede Aufzugsanlage bereits vor Inbetriebnahme der Anlage eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder erstellen zu lassen. Darin muss auch die Häufigkeit der vorgeschriebenen, regelmäßigen Funktionskontrollen, persönlich durch Fachpersonal vor Ort, festgelegt.
Die Inaugenscheinnahme mit Funktionsprüfung (früher Aufzugswärtertätigkeit) kann persönlich vor Ort und durch geschultes Personal fachgerecht durchgeführt werden.
Warum Sie uns beauftragen sollten:
Auf uns ist verlass, wir:
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